Ingo Heinrich Sachverstaendiger für das Stuckateurhandwerk, Putz, Bau-Gutachter

Schadensbegutachtung für Gerichte, Behörden und private Bauherren

Als Sachverständiger ist man verpflichtet, ein Schadensbild generell objektiv und neutral zu betrachten.

Es muss auch unterschieden werden, ob es sich um optische oder technische Mangel handelt.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um

  • Putzrisse
  • Putzunebenheiten
  • Putzanschüsse
  • optische Oberflächenbeschaffenheit etc.


handelt.

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